Pressemeldungen

Unverständliche Verzögerungen bei der Erhöhung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge / EU-Kommission kann erst jetzt prüfen / Umsetzung für Fuhrparkbetreiber erschwert
 
Mannheim, im Januar 2019. Die Bundesregierung hat nach Medienberichten offenbar erst am 20. Januar erste konkrete Daten zum bereits am 18. November beschlossenen neuen Umweltbonus an Brüssel geliefert. Eine offizielle Notifizierung stehe aber noch aus, wird die EU-Kommission zitiert. Die Kommission muss die staatliche Beihilfe billigen und für zulässig erklären. Deswegen ist der Termin für die Erhöhung nach wie vor offen. „Mobilitäts-Entscheider in Unternehmen planen mit Vorlauf. Die Verzögerung ist deshalb mehr als kontraproduktiv und erschwert eine Umsetzung“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. (BVF).

24. Verbandsmeeting / Über UVV bei CarSharing, Halterpflichten bei Fahrrädern im Unternehmen, Rechtsfragen und mehr / Großflotten-Betreiber und Fachkreis Kommunal tagen

Mannheim, im Januar 2020. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) lädt für den 28. und 29. April zu seinem 24. Verbandsmeeting nach Nürnberg ein. Die Veranstaltung wird wieder getragen durch eine attraktive Mischung aus Experten-Impulsen und Erfahrungsaustausch. „Aktuelle Themen und relevante Fragen der Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortlichen werden präsentiert und diskutiert. Unter anderem wird es um Unfallverhütungsvorschriften und deren Einhaltung beim Carsharing oder bei Mietwagen gehen und wir bringen Transparenz in das Thema Halterpflichten und Haftung bei Fährrädern im Unternehmen“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF. Das Meeting richtet sich sowohl an Mitglieder des Verbandes als auch an Nicht-Mitglieder, die sich um das Flotten- und Mobilitätsmanagement ihres Arbeitgebers kümmern

Reparaturklausel im Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs muss nachgebessert werden / Gemeinsame Position mit ADAC, GDV, GVA und vzbv

Mannheim, im November 2019. Die Liberalisierung des Designrechts ist eine überfällige Gesetzesinitiative – in einigen Nachbarländern ist das bereits umgesetzt. Karosserie-integrierte Ersatzteile sind in Deutschland bis zu 55 Prozent teurer als in diesen Ländern. Im Bundestag wird derzeit über den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit einer entsprechenden Reparaturklausel beraten (§§ 40a, 73 Abs. 2 DesignG-E). „Wir begrüßen den Vorstoß aus der Politik, das Designrecht zu liberalisieren und den freien Wettbewerb zu stärken. Der bisherige Entwurf räumt der Automobilindustrie allerdings Privilegien zu ungunsten von Fuhrparkbetreibern und allen ein, die für Fahrzeuge Ersatzteile brauchen“, erklärt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF). Denn nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für bereits registrierte oder beantrage Designrechte soll ein Bestandsschutz gelten, den Kunden teuer bezahlen müssten.