Sicher und schnell Pflichten erfüllen

Mannheim, im März 2019. Das Thema Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist in der Fuhrpark-Praxis oft schwierig zu handhaben. Doch wer – egal ob bewusst oder unbewusst – gegen Vorschriften verstößt, handelt in der Regel grob fahrlässig. „Deswegen haben wir mit dem neuen BVF UVV-Ouick-Check zur Unterstützung von Fuhrparkverantwortlichen ein sinnvolles Tool entwickelt“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement (BVF). Durch den Quick-Check wird deutlich, ob alles rund läuft oder ob Verbesserungen erforderlich sind. „Wir stellen z.B. immer wieder fest, dass die jährliche Fahrzeugprüfung durch Sachkundige zwar durchgeführt, nicht aber korrekt dokumentiert ist“, berichtet Schäfer. Auch die Frage einer Gefährdungsbeurteilung für die Flotte, Art und Umfang der Einweisung sind oft nicht geklärt.

Ein Beispiel: Kommt es zu Personenschäden, prüft die Berufsgenossenschaft (BG) natürlich, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Stellt sich heraus, dass es für das Unfallfahrzeug gar keine aktuelle UVV gibt und sich hieraus sogar die eigentliche Unfallursache ergibt, haftet der Unternehmer. Vor allem, wenn es bei der UVV-Prüfung hätte auffallen müssen. Sämtliche Zahlungen an den Geschädigten holt sich die BG anschließend vom Unternehmer zurück oder aber sie geht, wenn der Betreffende nachweist, dass die Verantwortung dafür beim Fuhrparkmanagement liegt, auf den Fuhrparkverantwortlichen zu. Die BG kann darüber hinaus bei Nichteinhaltung ihrer Vorschriften Geldbußen verhängen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei der die Geldstrafe bis zu 10.000 Euro betragen kann.

„Wenn der Fuhrparkverband ihnen mit dem Quick-Check helfen soll, dann werden die vorliegenden und ggf. noch zu beschaffenden Informationen im Bereich UVV des Fuhrparks anhand einer alle wichtigen Punkte umfassenden Checkliste geprüft“, erklärt Schäfer. Geprüft wird dabei der Prozessablauf und die genutzten Dokumente (z.B. Prüfberichte zur Fahrzeugprüfung, Dokumentation zur Einweisung und Unterweisung etc.). Die Auswertung durch die Berater des Verbandes enthält dann auch konkrete Handlungsempfehlungen, falls Verbesserungen umgesetzt werden sollten.

Online-Unterstützung zur Einweisung

Zur Erfüllung der gemäß UVV vorgeschriebenen Pflichten in Bezug auf die Nutzung von Firmenfahrzeugen sind vier Elemente zu beachten: Gefährdungsbeurteilung, Einweisung, Unterweisung und Fahrzeugprüfung durch Sachkundige. Die Einweisung in Fahrzeuge vor erstmaliger Nutzung unterliegt in der Praxis enormen Qualitätsschwankungen. Beim Thema „Einweisung in Fahrzeuge“ unterscheiden sich Form und Inhalt von Fall zu Fall stark voneinander. Erstellte Dokumentationen entsprechen deswegen oft nicht den Anforderungen. Zur Sicherung der Einweisungsqualität und zur Verbesserung einer einheitlichen Handhabung ist daher für die Praxis unserer Mitglieder und aller Fuhrparkverantwortlichen die BVF-Online-Einweisung für den Pkw-Fuhrpark entstanden. Das neue ab Juni verfügbare Einweisungstool schließt eine Lücke bei der Umsetzung der UVV-Richtlinien. Durch das Tool kann der Einweisungsprozess zeit- und kosteneffizient gestaltet werden.

Auf der FLOTTE in Düsseldorf am 20. März wird Michael Schulz, Fachreferent UVV und berufsgenossenschaftliche Fragen des BVF, auf dem Messestand von Jaguar LandRover (F13-G14) live vorführen und die wichtigsten Punkte vorstellen.

Weitere Informationen zu Ablauf und Kosten des BVF UVV-Quick-Checks finden Sie unter https://www.fuhrparkverband.de/uvv-check.html, zum Online-Tool für die Einweisung hier: https://www.fuhrparkverband.de/fleetinstruct-onlinekurse.html. Oder fragen Sie uns persönlich auf „FLOTTE! Der Branchentreff“ am 20. und 21. März 2019 in Düsseldorf. Der Fuhrparkverband ist hier vertreten (Stand H18).

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