Grundsatzurteil zu Dieselfahrverboten - Stellungnahme

Mannheim, im Februar 2018. Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. Das heißt, Städte und Kommunen dürfen nun ohne Regelung des Bundes Fahrverbote aussprechen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung. Gleichzeitig mahnten die Richter zur Verhältnismäßigkeit. Der Fuhrparkverband kritisiert das Urteil. „Die Signale aus den Kommunen besagen zwar, dass dort eher zurückhaltend über Fahrverbote diskutiert wird, denn es macht insgesamt wenig Sinn mit solchen Maßnahmen Unsicherheiten und Kosten auszulösen, die besser in umweltschonende Antriebe investiert werden sollten“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BBM).

Allerdings empfahl das Gericht Übergangsfristen sowie die phasenweise Einführung der Fahrverbote. So sollten Kommunen Fahrverbote zunächst auf die Euro 4-Norm und niedriger beschränken und in der Folge – frühestens ab dem 1.9.2019 – erst auf Euro 5-Diesel ausweiten. „Da die Fahrzeuge in den Flotten der betroffenen Fuhrparkbetreiber regelmäßig ausgetauscht werden, sehen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren nur noch wenige Unternehmen betroffen. Ein größeres Problem könnten die kommunalen Fuhrparks bekommen, in denen die Fahrzeuge tendenziell längere Zeit genutzt werden“, meint Schäfer. Und natürlich seien private Dieselfahrer mit Altfahrzeugen am stärksten betroffen. Wiederholend fordert der Verband dort wo möglich eine kostenneutrale Umrüstung durch die Hersteller und vor allem Investitionen in emissionsärmere Fahrzeugmodelle.

Laut Focus-Online rechnet auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur mit begrenzten Folgen. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden“, sagte sie am Dienstag in Berlin. „Aber es geht wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland.“ Fakt ist, dass das Urteil nicht bedeutet, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Kommunen müssen Fahrbeschränkungen nun erst einmal konkret in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufnehmen. Wie genau die Städte die Umsetzung organisieren und die Einhaltung kontrollieren ist offen. Derweil hat die Deutsche Umwelthilfe bereits angekündigt, auch gegen Benziner und Elektroautos vorzugehen.

Über den Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement wurde im Oktober 2010 als Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen 5 und über 20.000 Fahrzeugen betreiben. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER Isoliertechnik, FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.

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