Diesel: Kosten muss Verursacher tragen

Mannheim, im September 2018. Der Fuhrparkverband begrüßt die Aktivitäten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegen Fahrverbote. Gewerbliche Fuhrparks nutzen überwiegend neuere Dieselmodelle, so dass hier Hardwarenachrüstungen sinnvoll sein könnten. Gut ist auch, dass die Bundesregierung nun endlich die technischen Möglichkeiten einer Umrüstung ins Kalkül genommen hat, um einen Teil der aktuell zugelassenen Dieselmodelle – dort wo es noch sinnvoll ist – umzurüsten. „Allerdings ist ein Vorschlag, die Kfz-Halter an Umrüstungskosten zu beteiligen, eine Zumutung. Schließlich haben Privatpersonen und Unternehmen im guten Glauben investiert“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Dort wo es machbar ist, sollten Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen von modernen Dieselfahrzeugen der Euro-Klassen 5 und 6 verpflichtet werden. Der ADAC hat bereits vor über einem Jahr auf die mögliche Reduzierung von Schadstoffemissionen um bis zu 90 Prozent hingewiesen.

Hersteller und Politik sind in der Verantwortung, wobei es selbstverständlich sein muss, dass die Autoindustrie die Kosten für Umrüstungen zu übernehmen hat. „Es kann nicht sein, dass bei einem Dieselbestand von fast 90 Prozent in deutschen Firmenfuhrparks die Fuhrparkbetreiber darüber hinaus auch noch für Mobilitäts- und Arbeitszeitausfälle geradestehen müssen“, unterstreicht Prinzing. Die Ausfallkosten werden nie genannt, sind aber bereits eine faktische Belastung der Fahrzeughalter. 20 Prozent der 3.000 Euro teuren Stickoxidkatalysatoren als Zwangsbeteiligung zu definieren, sind daher ein No-Go. So zitiert das Handelsblatt aus den Gesprächen. Das lehnt der Fuhrparkverband strikt ab. „Im Gegenteil, ein weiterer Schadensersatz müsste von den betroffenen Automobilherstellern gezahlt werden“, so Prinzing. Bundesverkehrsminister Scheuer müsse das Verursacherprinzip hier anwenden und soll sich auch entsprechend geäußert haben. Weder Staat noch gutgläubige Käufer, Investoren oder Fuhrparkbetreiber haben hier eine Verpflichtung, sich an Kosten zu beteiligen, die liegt eindeutig im Feld der Automobilindustrie.

Bereits vor einem Jahr hat der Fuhrparkverband die Position des ADAC unterstützt und nochmal darauf hingewiesen, dass Nachrüstungen von E5 auf E6 die Probleme beseitigen können. Technisch ist das machbar, ob und wer es bezahlt war offen. Fuhrparkbetreiber haben bereits im Zuge der vermeintlich kostenfreien Behebung und Softwareupdates durch den Dieselskandal einen hohen Aufwand geschultert. Jeder Fuhrparkprofi weiß, dass Transaktionskosten ein Ärgernis sind. Zusätzliche Verwaltungskosten und Arbeitsausfall belasten derzeit ausschließlich den Eigentümer/Besitzer von Fahrzeugen, nicht den Verursacher.

„Auch das Gewährleistungsrecht zeigt aus unserer Sicht für sämtliche Nachbesserungen und den entstehenden Aufwand erhebliche Lücken. Dieses Thema muss im Interesse aller Beteiligten aktiv angegangen werden“, ergänzt Prinzing.

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