Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Mannheim, im September 2018. Die Bundesregierung möchte das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern effizienter und weniger zeitaufwendig gestalten. Nun soll die dritte Stufe des Projekts i-Kfz angegangen werden. Damit wird eine internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges möglich. Um neue digitalisierte Prozesse umzusetzen muss die Zulassungsverordnung und eine Reihe anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften angepasst werden. „Das es bei der Online-An- und Abmeldung von Fahrzeugen voran geht, ist sehr zu begrüßen. Allerdings kommen gewerbliche Fuhrparkbetreiber nach dem aktuellen Verordnungs-Entwurf nach wie vor nicht in den Genuss“, bedauert Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Da von den 3,44 Millionen Neuzulassungen im Jahr 2017 rund 65 Prozent gewerbliche Fahrzeuge sind, reden wir von einem weiteren Einsparungspotenzial von 42 Millionen Euro – Besitzumschreibungen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. „Wir vom Fuhrparkverband wünschen uns hier dringend eine Änderung, denn sowohl die Wirtschaft wie auch der Staat verlieren hier unnötig viel Geld und Zeit“, so Schäfer.
Hintergrund ist ein Paragraph für „Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen“. Hier wird festgelegt, dass die Verfahren der internetbasierten Fahrzeugzulassung auch in i-Kfz-Stufe 3 weiterhin ausschließlich natürliche Personen nutzen können. Ein Grund ist, dass Vertretungsregelungen online bislang nicht abgebildet werden können und Vorgänge für juristische Personen daher nicht einbezogen werden. Es können also nur gewerbliche Halter an den Einsparungen partizipieren und auch den bürokratischen Aufwand reduzieren helfen, sofern sie natürliche Personen sind (Einzelkaufleute, Selbständige etc.). Hier wird bereits bei zunehmender Nutzung eine Entlastung dieser gewerblichen Gruppe von jährlich rund 5 Millionen Euro prognostiziert. Davon würden rund 1,5 Mio. Euro Entlastung auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten entfallen. „Pro Fall werden 19 Euro Einsparungen errechnet, dass würde für ein Unternehmen, dass 100 Fahrzeuge im Jahr erstmals zulässt oder umschreiben muss bereits 1.900 Euro Ersparnis bedeuten“, rechnet Schäfer vor. Nicht gerechnet ist ggf. weiterer entfallender interner Zeitaufwand für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der noch einmal ein Vielfaches davon ausmachen kann.
Gerade in Großstädten sind Zulassungsstellen regelmäßig überfordert, Zulassungen zeitnah und reibungslos abzuwickeln. Ein elektronisches, internetbasiertes Verfahren wäre eine wirkliche Erleichterung und würde auf lange Sicht die Kosten für Unternehmen senken. Da die Statistik des Kraftfahrtbundesamtes für 2017 zeigt, dass 35,6 Prozent der 3,44 Millionen Neuzulassungen privat sind und 64,4 Prozent gewerblich, entgeht der deutschen Wirtschaft damit ein Einsparungspotenzial von 2,2 Millionen mal 19 Euro. Also über 40 Millionen Euro.